Ab 1. März 2017: Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds

19.02.2017

Unter anderem Roller, schnelle E-Bikes (Pedelecs) und Mopeds dürfen ohne gültige Versicherung nicht auf die Straße. Die Existenz dieser Versicherung muss durch ein entsprechendes Kennzeichen, landläufig „Mofa-Kennzeichen“ genannt, nachgewiesen werden. Das Versicherungskennzeichen gilt immer ab März eines Jahres und für zwölf Monate. Die Schrift der ab dem 1. März 2017 ausgegebenen Kennzeichen ist schwarz. Die Farbe wechselt jährlich und macht Ordnungshütern die Feststellung leicht, ob aktuell Versicherungsschutz besteht.

Versicherungsmakler Lothar Weber
Bollinghausen 7a
42929 Wermelskirchen

Tel.: 02196-732315
Fax: 02196-732265

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